Namensrechtliche Erklärungen

 

Sie möchten nachträglich einen Ehenamen bestimmen? Sie möchten Ihr Kind nach der Eheschließung einbenennen? Oder Sie möchten Ihren Geburtsnamen wieder annehmen?

Im Standesamt gibt es viele verschiedene Möglichkeiten der Namensänderung. Da jeder Wunsch individuell ist, beraten wir Sie gerne persönlich.

 

Name Telefon Telefax Zimmer
Frau Deines, Stefanie
Standesamt
09391/6007-100 09391/6007-44 EG / 6