Infos zu Ausweisen für Kinder

Wichtiger Hinweis für Eltern!!

Liebe Eltern!

Ab sofort haben Sie drei verschiedene Möglichkeiten Ausweise für Ihr/e Kind/er ausstellen zu lassen. Sie können sich nur für eine entscheiden!
Für alle Dokumente gilt:
Bitte beachten Sie, dass verschiedene Dokumente evtl. nicht von allen Staaten dieser Welt als Reisedokumente anerkannt werden (z. B. USA). Vergewissern Sie sich rechtzeitig vor Antritt einer Fernreise bei Ihrem Reisebüro oder bei der Botschaft des Urlaubs- bzw. Einreiselandes! Weiterhin obliegt Ihnen künftig die wichtige Aufgabe, das Foto im Ausweisdokument Ihres Kindes vor Antritt einer Reise zu prüfen und bei fehlender Identität weiteres bei uns zu veranlassen!

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen unter 09391/6007-31 oder per E-Mail gerne zur Verfügung.

Ihr Passamt

Kinderreisepass

Gültigkeit
1. Kinderpass → 6 Jahre
Verlängerung → 6 Jahre, max. bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Eine Verlängerung ist nur möglich, solange die Gültigkeit des Kinderpasses noch nicht abgelaufen ist!
Wurde Ihr Kinderpass vor dem 1.11.2007 bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt behält dieser grundsätzlich seine Gültigkeit.

Wir benötigen

1 biometrietaugliches Passbild
Geburtsurkunde (falls Erstausstellung)
Unterschriften beider sorgeberechtigten Eltern bzw. Sorgerechtsbeschluss bzw. Bestätigung über alleiniges Sorgerecht
Unterschrift des Kindes (Pflicht ab 10 Jahren, jedoch schon ab 6 Jahren möglich)

Kosten
13 Euro → Erstausstellung
6 Euro → Verlängerung bzw. Bildaktualisierung

nPersonalausweis

Gültigkeit
bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres → 6 Jahre

Wir benötigen

1 biometrietaugliches Passbild
Geburtsurkunde (falls Erstausstellung)
bis 16. Jahre: Unterschriften beider sorgeberechtigten Elternteile bzw. Sorgerechtsbeschluss bzw. Bestätigung über das alleinige Sorgerecht
Unterschrift des Kindes (Pflicht ab 10 Jahren, jedoch schon ab 6 Jahren möglich)
Kosten
22,80 Euro

Reisepass

Gültigkeit
bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres → 6 Jahre

Wir benötigen

1 biometrietaugliches Passbild
Geburtsurkunde (falls Erstausstellung)
bis 18 Jahre: Unterschriften beider sorgeberechtigten Elternteile bzw. Sorgerechtsbeschluss bzw. Bestätigung über alleiniges Sorgerecht
Unterschrift des Kindes (Pflicht ab 10 Jahren, jedoch schon ab 6 Jahren möglich)
Bitte beachten Sie:
Bei Kindern ab 6 Jahren sind Fingerabdrücke im Pass Pflicht!

Kosten
Bis 24 Jahre → 37,50 Euro.