Passamt

Ausweispflicht in Deutschland

Deutsche Staatsangehörige, die das 16.Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen und sich durch diesen ausweisen können.

Ein Verstoß gegen die Ausweispflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann (§ 32 Abs. 3 Personalausweisgesetz).

Bitte überprüfen Sie Ihre Ausweise auf Gültigkeit und kommen Sie rechtzeitig zur Neubeantragung.
Bitte beachten Sie dabei, dass die Erstellung eines Personaldokuments drei bis vier Wochen in Anspruch nehmen kann.

 Vorzulegende Unterlagen bei Neubeantragung Personalausweis/Reisepass:

- aktuelles biometrisches Lichtbild
- bisheriges Personaldokument
- Geburts- oder Heiratsurkunde

Gebühr: (bei Antragstellung zu entrichten):

Personalausweis:

- 37,00 € (Gültigkeit 10 Jahre)
- 22,80 € (bei Beantragung vor Vollendung des 24. Lebensjahres Gültigkeit 6 Jahre)
- Zustimmung beider Eltern bei Antragstellern unter 16 Jahren, bzw. Sorgerechtsbeschluss oder Bescheinigung über das alleinige    Sorgerecht (erhältlich beim Jugendamt)

 

Reisepass:

- 70,00 € (Gültigkeit 10 Jahre) 
- 37,50 € (bei Beantragung vor Vollendung des 24. Lebensjahres Gültigkeit 6 Jahre)
- Zustimmung beider Eltern bei Antragstellern unter 18 Jahren, bzw. Sorgerechtsbeschluss oder Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (erhältlich beim Jugendamt)

Die Antragstellung eines vorläufigen Reisepasses ist nur in dringenden Notfällen möglich. Vorrang vor der Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses hat die Express-Variante des regulären Reisepasses. Hierfür fällt eine zusätzliche Gebühr von 32,00 € an.

Kinderreisepass:

Der Kinderreisepass wurde zum 01.01.2024 abgeschafft.

Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.

Deutsche Staatsangehörige können - unabhängig vom Alter - mehrjährig gültige Reisepässe oder Personalausweise beantragen.

Bitte beachten Sie dies bei der Planung zukünftiger Reisen.

Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen die Auslandsvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland sowie das Auswärtige Amt in Berlin. Länder- und Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes

Die Pass-/Personalausweisbehörden erteilen keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Reisebestimmungen.

Für Rückfragen steht Ihnen das Passamt unter folgenden Telefonnummern gerne zur Verfügung, Tel. 09391/6007-102 oder 09391/6007-104.