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Kinderreisepass
Ein bereits
abgelaufener Kinderreisepass ist ungültig und kann daher nicht mehr
verlängert werden. Es muss daher ein neuer Weil sich das tatsächliche Erscheinungsbild, besonders des eines Kleinkindes schnell ändert, gilt der ausgestellte Kinderreisepass u.a. dann als ungültig, wenn eine einwandfreie Feststellung der Identität des Kindes nicht mehr gegeben ist. Die Eltern sollten daher im eigenen Interesse zu gegebener Zeit eine Verlängerung bzw. Aktualisierung des Kinderpasses unter Vorlage eines neuen Lichtbildes beantragen, um Schwierigkeiten bei der Ein-oder Ausreise an der Grenze zu vermeiden. Passpflicht bei Auslandsreisen mit Kindern Bei Überschreitung
einer Auslandsgrenze ist für Kinder unter 12 Jahren das Mitführen eines
gültigen Kinderreisepasses vorgeschrieben. Seit 1.November 2007 können Kinder nicht mehr in den Reisepass Ihrer Eltern eingetragen werden. Einreisebestimmungen
sind den jeweiligen Staaten vorbehalten und sind daher auch unterschiedlich
gesetzlich geregelt. Aus Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsbürger erteilt die Botschaft des jeweiligen Landes, das Auswärtige Amt in Berlin sowie die Reisebüros. |